Ausschreibung
Laufer Oldtimerfahrt Nürnberger Land Classic
tourensportliche Oldtimerausfahrt mit Prüfungen
Die Veranstaltung wurde vom ADAC Nordbayern e.V. am 06.03.2019
unter der Reg.Nr. 048/2019 registriert.
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Zeitplan
01.03.2019 Verfügbarkeit der Ausschreibung und Online-Nennung;
Nennung ausschließich im Internet unter www.mc-lauf.de
26.05.2019 Nennungsschluß zum ermässigten Nenngeld
27.05.2019 Veröffentlichung der endgültigen Starterliste und Versand
der Nennungsbestätigung per Mail
02.06.2019
ab 07:00 Uhr Dokumentenabnahme im Veranstaltungszentrum
Hotel Zum Wilden Mann, Marktplatz 1, 91207 Lauf
Frühstücksbuffet für alle Teilnehmer
Technische Abnahme am Marktplatz
Nummerierte Parkplätze für alle Teilnehmer
(Zugfahrzeuge und Anhänger werden auf dem ausgewiesenen Anhängerparkplatz an den Pegnitzwiesen abgestellt)
09:00 Uhr Fahrerbesprechung (mind. 1 Teammitglied muss teilnehmen)
09:31 Uhr Start des ersten Fahrzeuges
anschließend Start der restlichen Teilnehmer im Minutentakt in der Reihenfolge der Startnummern
ca. 15:00 Uhr Eintreffen des ersten Fahrzeuges im Ziel am Veranstaltungszentrum
ca. 17:30 Uhr Aushang der Ergebnisse
ca. 18:00 Uhr Siegerehrung
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Organisation
Veranstalter und Veranstaltungsbüro:
Veranstalter ist der MC Lauf e.V. im ADAC
Korngasse 1
91207 Lauf
Internet: www.mc-lauf.de
Email: oldtimer@mc-lauf.de
Fahrtleiter: Peter Gehret
stellv. Fahrtleiter: Michael Elliott
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Beschreibung
Die Veranstaltung gliedert sich in verschiedenen Wertungsgruppen für PKW und Motorräder und wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:
– Ausführungsbestimmungen des ADAC Nordbayern zu Klassik Veranstaltungen
– Ausführungsbestimmungen zum Nordbayerischen Pokal für Automobile und Motorräder des ADAC Nordbayern
– Bestimmungen dieser Ausschreibung einschl. eventuell noch zu erlassender Durchführungsbestimmungen
– Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVO)
– Straßenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO)
(gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung)
– Auflagen der Genehmigungsbehörden
Die Veranstaltung gilt als tourensportliche Klassikveranstaltung im Rahmen einer Oldtimerfahrt mit Prüfungen. Sie führt über eine Strecke von ca. 120 km aufgeteilt in zwei Etappen und mehrere Fahrtabschnitte. Die Aufgabenstellungen sind ohne besondere Anforderungen wie z.B. Streckenskizze mit eingedruckten Pfeilskizzen, weiteren Orientierungshilfen, Auspfeilung, Zeichen des VFV (Rechteck, Dreieck, Kreis) und Gleichmässigkeitsprüfungen ( max. Durchschn. 30 km/h)
Gewertet werden das Auffinden der Strecke und die Geschicklichkeit im Umgang mit dem Fahrzeug. Es kommt nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten an. Der Veranstaltung liegt folgendes Kartenmaterial zugrunde: Topografische Karte (Kreiskarten) 1 : 50 000. Gefahren wird nach Streckenbeschilderung und auf der Orientierungsetappe nach Pfeilskizze.
4.Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines für das an den Start gebrachte Fahrzeug gültigen Führerscheines ist. Das Mindestalter für den Beifahrer beträgt 16 Jahre. Eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, bezogen auf die Veranstaltung, ist bei der Dokumentenabnahme vorzulegen. Jeder PKW muss mit einem Fahrer und einem Beifahrer besetzt sein. Bei Motorrädern ist nur ein Fahrer erforderlich. Es sind weitere Mitfahrer zugelassen, sofern die Zahl der vorhandenen und im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze nicht überschritten wird.
5. Zugelassenen Fahrzeuge und Wertung
Teilnahmeberechtigt sind alle historischen PKW und Motorräder bis Baujahr1999. Die Fahrzeuge sollten möglichst originalgetreu präsentiert werden. Zugelassen sind nur solche Fahrzeuge, die sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und bei der Abnahme nicht beanstandet wurden.
Der Fahrer haftet für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, unabhängig von der Abnahme, sowie für das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung und der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (nur „07“) können teilnehmen, wenn das Fahrzeug im Hinblick auf die Verkehrssicherheit dem Stand der Technik bei Erstzulassung entspricht.
Gruppeneinteilung:
Gruppe PKW Oldtimer:
Klasse D bis Baujahr 1945
Klasse E von Baujahr 1946 bis 1960
Klasse F von Baujahr 1961 bis 1970
Klasse G1 von Baujahr 1971 bis 1980
Klasse G2 von Baujahr 1981 bis 1989
Gruppe PKW Youngtimer
Klasse Y von Baujahr 1990 bis 1999
Gruppe Motorräder Oldtimer
Klasse DM bis Baujahr1945
Klasse EM von Baujahr 1946 bis 1960
Klasse FM von Baujahr 1961 bis 1970
Klasse G1M von Baujahr 1971 bis 1980
Klasse G2M von Baujahr 1981 bis 1989
Gruppe Motorräder Youngtimer
Klasse YM von Baujahr 1990 bis 1999
Bei weniger als 5 Teilnehmern in der Klasse kann eine Klassenzusammenlegung mit der nächstjüngeren Klasse vorgenommen werden.
Bei Strafpunktgleichheit im Ziel entscheidet das Ergebnis der Wegfahrprüfung.
6. Nennung
Die Nennung zur Veranstaltung erfolgt über die Online-Nennung auf
www.mc-lauf.de/oldtimerfahrt-nuernberger-land-classic .
Der Nennungsschluß zum ermässigten Nenngeld ist der 26.05.2019.
Es wird gebeten bei der Nennung ein Bild des Fahrzeuges (frei von Rechten Dritter) hochzuladen.
Die Gesamtzahl der teilnehmenden Fahrzeuge ist organisatorischen Gründen auf 120 beschränkt.
Ohne Nenngeldzahlung keine Annahme und Bearbeitung der Nennung!
Deshalb bitte frühzeitig anmelden und Nenngeld überweisen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die offiziellen Nennbestätigungen werden am 27.05.2019 per E-Mail verschickt, soweit eine E-Mail-Adresse in der Online-Nennung angegeben wurde. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung der Starterliste auf der Homepage des MC Lauf.
7. Nenngeld
Das Nenngeld ‘PKW’ beträgt für Fahrer und einen Beifahrer
bei Nennung bis zum 26.05.2019, 24:00 Uhr: 90,00 €
bei Nennung nach dem 26.05.2019: 110,00 €
Das Nenngeld ‘Motorrad’ beträgt für den Fahrer
bei Nennung bis zum 26.05.2019, 24:00 Uhr: 45,00 €
bei Nennung nach dem 26.05.2019 55,00 €
Das Nenngeld beinhaltet:
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Startnummern
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Rallyeschild
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Fahrtunterlagen
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Frühstücksbuffet
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Mittagspause mit Verköstigung
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Kaffeepause mit Kaffee, Tee und Kuchenbuffet (und wer’s deftiger mag: leckere Würstchen und Grillfleisch)
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30% Pokale in jeder Klasse und Pokale für die Gruppensieger ‘PKW’ und ‘Motorrad’
für jeden weiteren Mitfahrer: 45,00 € (incl. Verpflegung)
für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre: 25,00 € (incl. Verpflegung)
Das Nenngeld ist gleichzeitig mit der Nennung auf folgendes Konto zu überweisen:
Bank: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE 22 760 50101 0240 1062 60
BIC: SSKN DE 77XXX
Kontoinhaber: Motorsportclub Lauf e.V. im ADAC
Verwendungszweck „Oldtimerfahrt 2019“ und Name des Teilnehmers
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückerstattet:
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wenn die Nennung abgelehnt wurde
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wenn die Veranstaltung abgesagt wird
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bei Rücktritt von der Nennung bis zum 26.05.2019 unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 €
8. Aufgaben und Durchführung
Die Fahrtstrecke beträgt ca. 130 km in zwei Etappen. Es werden Prüfungen mit tourensportlichem Charakter durchgeführt.
Folgende Aufgaben können gestellt werden:
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Startprüfung
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Sollzeitprüfung
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Abstand vorwärts
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Zwischenraumfahren
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Seitenabstand
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Wegfahrprüfung
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Hupenknopf (Spurbrett)
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Orientierungsaufgabe nach Pfeilskizze
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fahrzeugbezogene Aufgaben
Der Veranstalter behält sich die Durchführung weiterer/anderer Prüfungen vor. Die Strafpunktvergabe erfolgt gemäß den Ausführungsbestimmungen des ADAC Nordbayern.
Dokumentenabnahme:
Vorzulegen sind:
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Führerschein des Fahrers
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Fahrzeugschein
Startreihenfolge
Der Start erfolgt im Minutenabstand in der Reihenfolge der Startnummern. Die Parkplätze sind nach Startnummern durchnummeriert um eine reibungslose Startreihenfolge zu gewährleisten.
Bordkarten
Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team eine Bordkarte. Jedes/r Team/ Teilnehmer ist für seine Bordkarte alleine verantwortlich. Die Bordkarte muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein. Besonders an den Durchfahrtskontrollen (DK) muss diese vorgelegt werden um mit einem Eintrag versehen zu werden. Jede Berichtigung/ Änderung der Bordkarte, die nicht von einem zuständigen Sportwart bestätigt wurde, führt zu Wertungsverlust.
Die Teams sind alleine verantwortlich für das Vorweisen der Bordkarte an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge. Daher ist es Aufgabe des Teams, die Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und die Richtigkeit der Eintragung zu kontrollieren. Nur der Sportwart an der Kontrollstelle ist berechtigt, die Zeiten in der Bordkarte per Hand einzutragen.
Durchfahrtskontrollen (DK) und stumme Durchfahrtskontrollen (SDK)
Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird durch Kontrolle (DK, SDK), die sich an jedem Punkt der Strecke befinden können.
Die Durchfahrtskontrollen der Zuverlässigkeits- und Orientierungsetappen innerhalb der Veranstaltung werden den Teilnehmern nicht bekannt gegeben. Diese müssen in der nach Aufgabenstellung richtigen Reihenfolge angefahren werden. Die Eintragungen in der Bordkarte sind in der richtigen Reihenfolge vorzunehmen.
Bei stummen Kontrollen sind die Buchstaben/Zeichen der am rechten Fahrbahnrand stehenden Kontolltafel ins nächste freie Feld der Bordkarte mit dokumentenechtem Stift vorgenommen werden. Ein Auslassen von Feldern in der Bordkarte ist nicht zulässig und wird mit jeweils 100 Strafpunkten geahndet.
Einhalten der Verkehrsregeln
Während der gesamten Veranstaltung sind die Verkehrsregeln strikt einzuhalten. Jeder Teilnehmer, der nachweislich dagegen verstößt, wird wie folgt bestraft:
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1. Verstoß = 100 Strafpunkte
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2. Verstoß = 300 Strafpunkte
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3. Verstoß = Wertungsausschluß
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Geschwindigkeits Übertretungen um mehr als 50% des erlaubten Wertes ziehen immer den Wertungsausschluß nach sich.
9. Wertung
Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger ist der >Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme. Bei Punktegleichheit entscheidet das bessere Ergebnis der Wegfahrprüfung.
Die Wertung erfolgt gemäß den Ausführungsbestimmungen zum zum Nordbayerischen Pokal für Automobile und Motorräder des ADAC Nordbayern. Das Wertungsschema wird zusammen mit den Fahrtunterlagen bei der Papierabnahme ausgehändigt.
10. Preise
30% der gestarteten Teilnehmer erhalten einen Ehrenpreis. Weitere Ehrenpreise erhalten das beste Damenteam und die Wertungsgruppensieger „Automobil“ bzw. „Motorrad“. Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Preise (z.B. weiteste Anreise, ältestes Fahrzeug, ältester Teilnehmer, etc.) vor.
11. Einsprüche
Proteste sind bei Veteranenveranstaltungen nicht üblich. Eventuelle Einsprüche können dem Fahrtleiter vorgetragen werden und werden von diesem in Zusammenarbeit mit einem noch zu benennendem Schiedsgericht geklärt.
12. Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Errungene Pokale werden nicht nachgesandt. Ergebnislisten werden nach der Veranstaltung auf der Veranstalterhomepage veröffentlicht und können dort heruntergeladen werden.
13. Grundlagen der Veranstaltung und Allgemeines
Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Die Teilnehmer erkennen diese Bestimmungen mit Abgabe der Nennung an und verpflichten sich damit gleichzeitig zu sportlichem Verhalten.
Die Durchführung dieser Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach dieser Ausschreibung und den hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist. Eine Schadenersatzpflicht entsteht dem Veranstalter dadurch nicht. Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten. Sie dient vielmehr dem Zweck, die Kraftfahrer im aufmerksamen, rücksichts- und sinnvollen Verhalten im Straßenverkehr zu schulen. Verbindliche Auskünfte über die Fahrt erteilt der Fahrtleiter. Die vom Veranstalter erlassenen und von der zuständigen Sportabteilung registrierten Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
14. Versicherung des Veranstalters
Gemäß der VwV §29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen:
EUR 5.000.000 für Personenschäden pro Ereignis
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jedoch nicht mehr als EUR 1.100.000 für die einzelne Person
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EUR 1.100.000 für Sachschäden
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EUR 100.000 für Vermögensschäden
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Eine Unfallversicherung für Sportwarte wurde abgeschlossen.
15. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
a) Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer- und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
b) Haftungsverzicht
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer- und Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen
– den MC Lauf e.V. im ADAC, den ADAC e.V., ADAC Nordbayern e.V. und seinen Präsidenten, Mitglieder sowie hauptamtlichen Mitarbeiter,
– den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Dienststellen
– irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung wirksam.
16. Veröffentlichungen in Medien
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die während der Veranstaltung gemachten Fotos/Filme, den Pressemedien zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso wird einer Verwendung im Internet unter www.mc-lauf.de und auf anderen Medien (wie z.B. Facebook) zugestimmt. Einwände dagegen müssen bei der Papierabnahme schriftlich festgelegt werden.
Lauf, im Februar 2019